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Notdienst Bei lebensbedrohlichen Störungen wie Bewußtlosigkeit, Herzinfarkt oder Verdacht auf Herzinfarkt rufen Sie unverzüglich die
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Bei nicht lebensbedrohlichen Störungen, deren Behandlung nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann, rufen Sie die vertraute Telefonnummer Ihres Hausarztes an. Dort erfahren Sie, welcher Arzt für Sie zuständig ist, wenn dieser nicht erreichbar ist.
Hinweis: |
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Gesundheitsnetz
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